Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Greta Brumme und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Greta Brumme nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich durch sie widersprochen wird.

 

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch Greta Brumme weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

 

1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber Greta Brumme zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

 

1.3 Greta Brumme überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Sie bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

 

1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Greta Brumme und dem Auftraggeber.

 

1.5 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

1.6 Greta Brumme ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentlichen Zugänglichmachung der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Greta Brumme zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt Greta Brummes Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

1.7 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Greta Brumme formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

1.8 Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht Greta Brummes, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung der von ihr erstellten Illustrationen auf Social Media Plattformen im eigenen Namen geltend zu machen. Greta Brumme bleibt in jedem Fall berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzungen seiner Urheberrechte gegenüber dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber durchzusetzen. Erhält der Auftraggeber Kenntnis von einer ungenehmigten Nutzung auf einer Social Media Plattform, wird er Greta Brumme hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

2 Vergütung

 

2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

 

2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

 

2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf Greta Brummes vorheriger schriftlicher Zustimmung. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Greta Brummes Zustimmung erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

 

3 Fremdleistungen

 

3.1 Greta Brumme ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Greta Brumme hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

 

3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Greta Brummes abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, sie im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

4 Eigentum, Rückgabepflicht

 

4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Greta Brumme spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Greta Brummes Recht, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

5 Herausgabe von Daten

 

5.1 Greta Brumme ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben, soweit dies nicht für die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts zwingend erforderlich ist. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus, dass Greta Brumme ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

 

 

5.2 Hat Greta Brumme dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Greta Brummes Einwilligung verändert werden.

 

5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

 

5.4 Greta Brumme haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

 

6.1 Der Auftraggeber legt Greta Brumme vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

 

6.2 Soll Greta Brumme die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Greta Brumme die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

 

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Greta Brumme zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

 

7 Haftung und Gewährleistung

 

7.1 Greta Brumme haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Ver-tragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Greta Brumme auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

 

7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung durch Greta Brumme oder ihre Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Greta Brumme oder ihre Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch Greta Brumme oder ihre Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 

7.4 Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung Greta Brummes insoweit entfällt.

 

7.5 Greta Brumme haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten und Illustrationen, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

 

7.6 In keinem Fall haftet Greta Brumme für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

 

7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Greta Brumme erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Greta Brumme zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung Greta Brummes in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für Greta Brumme Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

 

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Greta Brum-me eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Greta Brummes Recht, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Greta Brumme übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Greta Brumme im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

 

9 Schlussbestimmungen

 

9.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

9.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird Greta Brummes Wohnsitz als Gerichtsstand vereinbart.